EÜR für Heilpraktiker: Buchhaltung als Freiberufler einfach erklärt
Als Heilpraktiker/in sind Sie steuerlich Freiberufler/in nach § 18 EStG — und damit von der doppelten Buchführung und der Bilanzpflicht befreit. Es reicht die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Klingt entspannt, ist es im Grundsatz auch — trotzdem zahlen viele Praxen zu viel Steuer oder geraten in unnötige Konflikte mit dem Finanzamt. Dieser Artikel zeigt, was eine korrekte EÜR enthält, welche Ausgaben Sie absetzen können und wo Software den Aufwand spürbar senkt.
Hinweis nach § 5 StBerG: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung im Einzelfall. Für konkrete steuerliche Sachverhalte konsultieren Sie bitte eine/n Steuerberater/in oder das Finanzamt.
Was ist die EÜR?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Form der Gewinnermittlung. Die Formel lautet: Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn. Dieser Gewinn ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Maßgeblich ist das Zufluss-/Abflussprinzip: Eine Einnahme wird in dem Jahr versteuert, in dem das Geld auf Ihrem Konto eingeht — eine Ausgabe in dem Jahr, in dem Sie sie tatsächlich zahlen. Forderungen und Verbindlichkeiten bleiben außen vor (im Gegensatz zur Bilanzbuchhaltung).
Die EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung über die Anlage EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt (ELSTER). Eine Pflicht zur Buchführung greift erst ab Umsätzen von 800.000 € oder Gewinnen von 80.000 € pro Jahr (§ 141 AO) — und auch dann nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler/innen.
Typische Einnahmen einer Heilpraktiker-Praxis
Die wesentliche Einnahmequelle sind Honorare für Behandlungen. Dabei zahlen Klient/innen meist als Selbstzahler — die private Krankenversicherung erstattet anschließend direkt an die Klientin, nicht an Sie. Buchhalterisch bedeutet das: Sie erfassen den Rechnungsbetrag als Einnahme zum Zahlungseingang auf Ihrem Konto; die Erstattungsfrage Ihrer Klientin gegenüber der PKV ist für Ihre EÜR irrelevant.
Heilpraktiker/innen für Psychotherapie profitieren von der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG: Behandlungsleistungen mit therapeutischem Zweck sind umsatzsteuerfrei — auf der Rechnung weisen Sie keine USt aus, in der EÜR taucht sie auf der Einnahmenseite nicht auf. Auch in der Ausgabenspalte können Sie keine Vorsteuer geltend machen.
Mögliche weitere Einnahmen, die separat zu betrachten sind: Coaching-Honorare ohne therapeutischen Zweck (USt-pflichtig, wenn die Kleinunternehmergrenze überschritten wird), Workshops oder Seminare, Honorare aus Gutachtertätigkeit, Buchverkäufe oder Vermietungen von Praxisräumen an Kolleg/innen.
Welche Ausgaben sind absetzbar?
Absetzbar sind alle Ausgaben, die durch die Praxis veranlasst sind — sogenannte Betriebsausgaben. Eine vollständige Auflistung sprengt diesen Rahmen; die häufigsten Posten in einer HP-Praxis:
Typische Betriebsausgaben in der Heilpraktiker-Praxis
- ✓ Praxismiete und Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser)
- ✓ Einrichtung (Möbel, Therapieliege, Wartezimmer) — bei Einzelpreis > 800 € netto über Abschreibung (AfA)
- ✓ Fortbildungen und Supervision, inklusive Fahrt- und Übernachtungskosten
- ✓ Fachliteratur und Fachzeitschriften
- ✓ Software und Apps (Praxissoftware, Buchhaltungs-Tool, Kalender-Apps)
- ✓ Telefon und Internet — bei Mischnutzung anteilig (häufig 50 %)
- ✓ Berufskleidung (nur eindeutig berufsspezifisch, z. B. Praxiskittel)
- ✓ Versicherungen (Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung)
- ✓ Berufsverbandsbeiträge und Mitgliedschaften
- ✓ Steuerberatungskosten
- ✓ Bürobedarf, Drucker, Porto
Bei häuslichem Arbeitszimmer oder Praxisräumen in der eigenen Wohnung gelten gesonderte Regeln (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG); ab 2023 ist auch eine pauschale Tagespauschale für Heimarbeit möglich, die nicht mit dem Arbeitszimmer kombinierbar ist. Im Detail sollte das mit einer/m Steuerberater/in geklärt werden.
Zentrale Regel: Belege aufbewahren. Nach GoBD und § 147 AO sind alle Buchungsbelege zehn Jahre revisionssicher zu speichern. Digital eingescannte Belege sind zulässig, wenn die Lesbarkeit dauerhaft gewährleistet ist und die Originale nicht nachträglich verändert werden können.
Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden
- ✗ Privatausgaben in der EÜR: Das Smartphone, das auch privat genutzt wird, gehört nicht zu 100 % in die Betriebsausgaben. Konsequente Trennung oder anteiliger Ansatz.
- ✗ Belege weg: Ein Schuhkarton mit Belegen ist keine Belegablage. Sortieren Sie monatlich nach Konten — oder lassen Sie Software das übernehmen.
- ✗ Kleinunternehmerregelung falsch eingeschätzt: Wer ausschließlich USt-befreite Heilbehandlungen erbringt, braucht die Kleinunternehmerregelung gar nicht. Bei Mischtätigkeit muss die Umsatzgrenze (22.000 € Vorjahr, voraussichtlich nicht über 50.000 € im laufenden Jahr) genau beobachtet werden.
- ✗ EÜR erst zum Termin: Wer im April vor der Steuererklärung alle Belege des Vorjahres rückwirkend sortiert, übersieht regelmäßig 10–20 % seiner absetzbaren Ausgaben.
- ✗ Rechnungsnummern lückenhaft: § 14 UStG verlangt fortlaufende Rechnungsnummern. Lücken oder Doppelvergaben provozieren Rückfragen im Betriebsprüfungsfall.
Wie Software die Buchhaltung vereinfacht
Der Großteil des Aufwands in der EÜR entsteht durch das nachträgliche Zusammensuchen von Belegen und das händische Übertragen von Rechnungen in eine Tabelle. Beide Schritte lassen sich durch Software weitgehend automatisieren:
Einnahmen automatisch. Wenn Ihre Rechnungen ohnehin aus der Praxissoftware kommen, kann die Software den Status (offen / bezahlt) verwalten und beim Zahlungseingang automatisch in die Einnahmenseite der EÜR übernehmen.
Ausgaben mit Belegfoto. Beleg fotografieren, kategorisieren (z. B. „Fortbildung"), Betrag erfassen — fertig. Der Beleg wird verschlüsselt gespeichert und ist GoBD-konform unveränderbar archiviert.
EÜR-Auswertung auf Knopfdruck. Am Jahresende erzeugt die Software eine Übersicht aller Konten, die direkt in die Anlage EÜR übertragen werden kann — oder gleich als Vorbereitung für die/den Steuerberater/in.
Diese Funktion ist in Kürze verfügbar
Das Buchhaltungsmodul von PraxisCloud — Einnahmen automatisch aus Rechnungen, Ausgaben per Belegfoto, EÜR-Auswertung auf Knopfdruck — ist aktuell in Entwicklung. Jetzt kostenlos testen und als Erste/r davon profitieren, sobald das Modul live geht.
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Die EÜR ist die für Heilpraktiker/innen vorgesehene und gegenüber der Bilanzbuchhaltung deutlich einfachere Form der Gewinnermittlung. Wer das Zufluss-/Abflussprinzip kennt, seine Betriebsausgaben sauber abgrenzt und Belege GoBD-konform aufbewahrt, kommt mit überschaubarem Aufwand durch. Die häufigsten Fehler sind nicht juristischer, sondern organisatorischer Natur — und genau hier setzt eine integrierte Praxis- und Buchhaltungssoftware an. Im Gründungsjahr und bei Mischtätigkeit ist die Hinzuziehung einer/s Steuerberater/in dennoch fast immer eine lohnende Investition.
Häufige Fragen
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