DSGVO und Praxissoftware: Ihre Klientendaten werden in Frankfurt gespeichert
Gesundheitsdaten sind die sensibelste Datenkategorie der DSGVO. PraxisCloud speichert sie ausschließlich auf Servern in Frankfurt — AES-256-verschlüsselt, mit AVV nach Art. 28 und strikter Zugriffstrennung. Datenschutz, der von Anfang an mitgedacht ist.
Technische und organisatorische Maßnahmen, die von Anfang an aktiv sind.
🇩🇪
Server in Frankfurt
Klientendaten werden in Frankfurt gespeichert und verarbeitet.
🔒
AES-256-verschlüsselt
Verschlüsselung bei Übertragung und im Ruhezustand, standardmäßig aktiv.
📄
AVV inklusive
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, automatisch beim Registrieren abgeschlossen.
🛡️
Row Level Security
Auf Datenbankebene: Sie sehen ausschließlich die Daten Ihrer eigenen Praxis.
💾
Tägliche Backups
Verschlüsselt, mit Point-in-Time-Recovery.
⚖️
Gebaut für Art. 9
Ausgelegt auf besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten).
Worauf Sie bei Praxissoftware achten sollten
Kriterium
PraxisCloud
Worauf Sie achten sollten
Serverstandort
Datenbank und Server in Frankfurt (DE)
Speicherort in der EU, vertraglich bestätigt
Verschlüsselung
AES-256, Transport + Ruhe
Bei Übertragung und Speicherung
AVV (Art. 28)
Inklusive
AVV nach Art. 28 DSGVO vor dem ersten Klienten
Zugriffstrennung
Row Level Security
Jede Praxis sieht nur ihre eigenen Daten
Backups
Automatisch, verschlüsselt
Automatische, regelmäßige Sicherung
So wird Ihre Praxis digital, mit AVV von Anfang an — in drei Schritten
1
Registrieren
Der AVV nach Art. 28 wird automatisch beim Anlegen abgeschlossen.
2
Klient:innen anlegen
Daten landen verschlüsselt auf Servern in Frankfurt, je Praxis getrennt (RLS).
3
Rechtssicher arbeiten
Einwilligungen, DSGVO-Auskunft und Aufbewahrung digital abgebildet.
Häufige Fragen
Wo werden meine Klientendaten gespeichert?▾
In Frankfurt, Deutschland: die Datenbank in der Region eu-central-1, die Serverfunktionen in der Region fra1. Für den E-Mail-Versand und den optionalen KI-Assistenten setzen wir Anbieter mit Sitz in den USA ein; Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Brauche ich einen AVV — und ist er enthalten?▾
Ja. Jede Software, die Gesundheitsdaten verarbeitet, braucht einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Bei PraxisCloud wird er automatisch beim Registrieren abgeschlossen.
Sind Gesundheitsdaten in der Cloud überhaupt erlaubt?▾
Ja, wenn vier Bedingungen erfüllt sind: Server in der EU, abgeschlossener AVV, technische Schutzmaßnahmen nach Art. 32 und Einwilligung der Klient:innen nach Art. 9. PraxisCloud erfüllt diese Voraussetzungen.
Was passiert mit meinen Daten bei Vertragsende?▾
Sie können Ihre Daten exportieren; danach werden sie nach den gesetzlichen Fristen gelöscht. Aufbewahrungspflichtige Dokumente wie Rechnungen (§147 AO) bleiben fristgerecht erhalten.
Was muss ich tun, wenn ein Klient Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt?▾
Sie müssen innerhalb eines Monats vollständig und kostenlos Auskunft über alle gespeicherten Daten erteilen — Stammdaten, Diagnosen, Termine, Rechnungen und die gesamte Sitzungsdokumentation, dazu die Pflichtangaben zu Zweck, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten. Vor der Herausgabe die Identität prüfen: Eine Auskunft an die falsche Person ist selbst ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall. PraxisCloud erzeugt das vollständige Auskunfts-PDF auf Knopfdruck.
Warum ist die Auskunft aus Office-Werkzeugen heraus ein Risiko?▾
Weil die Daten dann verstreut liegen: Stammdaten in der Praxissoftware, Notizen in OneNote, Rechnungen in Excel, Anamnesebögen auf Papier. Eine vollständige Auskunft in einem Monat zusammenzustellen wird damit zur Tagesaufgabe, und Lücken sind kaum vermeidbar. Hinzu kommt, dass in Sitzungsnotizen oft Dritte erwähnt werden — deren Daten dürfen nach Art. 15 Abs. 4 DSGVO nicht ungeprüft mit herausgegeben werden.
Wer ist die zuständige Aufsichtsbehörde?▾
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg (LfDI BW).