GebüH-Abrechnung für Heilpraktiker für Psychotherapie: So erstellen Sie korrekte Rechnungen
Sie haben gerade Ihre Praxis als Heilpraktiker/in für Psychotherapie eröffnet — und stehen vor der ersten Rechnung. Welche GebüH-Ziffern verwenden Sie? Was muss auf die Rechnung, damit die PKV Ihres Klienten erstattet? Und wie gehen Sie damit um, dass das GebüH aus dem Jahr 1985 stammt und die Sätze längst nicht mehr kostendeckend sind? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zur GebüH-Abrechnung in der psychotherapeutischen Heilpraktikerpraxis.
Was ist das GebüH — und warum betrifft es Sie?
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) entstand 1985 auf Basis einer Umfrage unter damals tätigen Heilpraktikern. Es ist keine amtliche Gebührenordnung wie die GOÄ für Ärzte, sondern ein Verzeichnis durchschnittlich üblicher Vergütungen. Rechtlich ist es unverbindlich — kartellrechtlich wurde sogar untersagt, es verbindlich zu machen oder zu aktualisieren.
Trotzdem orientieren sich die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen an den GebüH-Ziffern und -Sätzen. Für Ihre Klienten bedeutet das: Nur wenn Ihre Rechnung korrekt nach GebüH aufgebaut ist, hat sie die besten Chancen auf Erstattung. Für Sie als Therapeut/in bedeutet das: Sie müssen das GebüH kennen, auch wenn Ihr tatsächliches Honorar darüber liegt.
Die relevanten GebüH-Ziffern für Psychotherapie
Als Heilpraktiker/in für Psychotherapie arbeiten Sie hauptsächlich mit Abschnitt 19 des GebüH. Hier die wichtigsten Ziffern:
| Ziffer | Leistung | Gebührenrahmen |
|---|---|---|
| 19.1 | Psychotherapie, halbstündige Dauer | 15,50 € – 26,00 € |
| 19.2 | Psychotherapie, 50–90 Minuten Dauer | 26,00 € – 46,00 € |
| 19.3 | Psychodiagnostischer Befund | 15,50 € – 38,50 € |
| 19.5 | Psychologische Exploration mit eingehender Beratung | 15,50 € – 46,00 € |
| 19.6 | Testverfahren (TAT, Rorschach u. a.) | 15,50 € – 38,50 € |
| 19.8 | Behandlung durch Hypnose | 15,50 € – 26,00 € |
Zusätzlich nutzen viele HP-Psych auch allgemeine Ziffern wie Ziffer 1 (Beratung, 8,20 € – 20,50 €) oder Ziffer 4 (eingehende Beratung ab 15 Min., 15,50 € – 38,50 €) für Erstgespräche oder Kurzberatungen. Wichtig: Ziffer 4 ist nicht neben Ziffer 19.1 oder 19.2 abrechenbar — hier gibt es Ausschlussregeln, die Sie kennen sollten.
Das GebüH unterscheidet im Bereich Psychotherapie nicht zwischen verschiedenen Therapiemethoden. Ob Sie verhaltenstherapeutisch, tiefenpsychologisch, systemisch oder humanistisch arbeiten — die Ziffern 19.1 bis 19.8 gelten für alle Verfahren gleichermaßen.
Pflichtangaben auf Ihrer Rechnung
Damit Ihre Klienten die Rechnung bei der PKV einreichen können, muss sie bestimmte Angaben enthalten. Fehlt etwas, verzögert sich die Erstattung — oder wird sogar abgelehnt. Die Pflichtangaben im Überblick:
Checkliste: Pflichtangaben Heilpraktiker-Rechnung
- ✓ Vollständiger Name und Anschrift der Praxis
- ✓ Name und Anschrift des Klienten (Zahlungspflichtiger)
- ✓ Rechnungsnummer (fortlaufend)
- ✓ Rechnungsdatum
- ✓ Behandlungsdatum/-zeitraum
- ✓ Einzelne Leistungen mit GebüH-Ziffer und Betrag
- ✓ Diagnose (ICD-10-Code empfohlen)
- ✓ Gesamtbetrag
- ✓ Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung: „Gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei"
- ✓ Bankverbindung (IBAN/BIC)
- ✓ Zahlungsziel
Besonders wichtig ist die Diagnose: Viele PKV-Tarife erstatten psychotherapeutische Leistungen nur, wenn eine krankheitswertige Störung nach ICD-10 vorliegt. Durch die Angabe der Diagnose auf der Rechnung dokumentieren Sie gleichzeitig die medizinische Notwendigkeit — was auch für die Umsatzsteuerbefreiung relevant ist.
Das GebüH-Dilemma: Wenn 46 Euro nicht reichen
Die Realität: Eine 50-minütige Psychotherapie-Sitzung wird im GebüH mit maximal 46,00 Euro bewertet (Ziffer 19.2, Höchstsatz). Davon kann 2026 niemand eine Praxis betreiben. Die meisten HP-Psych berechnen — völlig zurecht — ein Stundenhonorar zwischen 80 und 120 Euro.
Wie lösen Sie das in der Rechnung? Es gibt zwei gängige Wege:
Weg 1: Faktorisierung. Sie berechnen die GebüH-Ziffer mit einem Faktor (z. B. Faktor 2,3 auf den Höchstsatz). Einige PKV erstatten auch über dem Höchstsatz, andere deckeln auf den 1,0-fachen oder 1,8-fachen Satz — das hängt vom Tarif ab.
Weg 2: Kombination mehrerer Ziffern. Wenn Sie in einer Sitzung sowohl ein therapeutisches Gespräch als auch eine diagnostische Einschätzung oder Testauswertung durchführen, können Sie mehrere Ziffern kombinieren — vorausgesetzt, die Leistungen wurden tatsächlich erbracht und die Kombinationsregeln werden beachtet.
In beiden Fällen gilt: Transparenz gegenüber dem Klienten ist Pflicht. Informieren Sie vor Behandlungsbeginn schriftlich über Ihr Honorar und darüber, dass die PKV möglicherweise nur einen Teil erstattet. Ein Behandlungsvertrag mit klarer Honorarvereinbarung schützt Sie und Ihre Klienten vor unangenehmen Überraschungen.
PKV-Erstattung: Was Ihre Klienten wissen müssen
Die Erstattung durch private Krankenversicherungen ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Einige wichtige Punkte, die Sie Ihren Klienten empfehlen sollten:
Zunächst sollten Klienten vor Behandlungsbeginn ihre Versicherung kontaktieren und klären: Werden Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie erstattet? Gibt es Obergrenzen pro Sitzung oder pro Jahr? Muss die Therapie vorab beantragt werden? Gibt es Wartezeiten?
Seit 2002 erstatten Beihilfestellen des Bundes psychotherapeutische Leistungen nur noch, wenn sie von approbierten Psychotherapeuten erbracht werden — die GebüH-Ziffern 19.1 bis 19.8 sind dort ausgenommen. Einige private Versicherer haben sich dem angeschlossen. Andere erstatten weiterhin, aber verlangen den Nachweis einer psychotherapeutischen Qualifikation des Heilpraktikers.
Weisen Sie Ihre Klienten auch darauf hin, dass gesetzlich Versicherte die Kosten in der Regel selbst tragen. In Ausnahmefällen — etwa wenn kein kassenzugelassener Therapeut in zumutbarer Zeit verfügbar ist — kann eine Kostenübernahme nach § 13 Abs. 2 SGB V beantragt werden. Der Antrag muss vor Therapiebeginn gestellt werden.
Umsatzsteuerbefreiung: Darauf müssen Sie achten
Heilbehandlungen durch Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit — vorausgesetzt, ein therapeutisches Ziel steht im Vordergrund. Das bedeutet: Ihre psychotherapeutischen Sitzungen, Diagnostik und Befunde sind umsatzsteuerfrei. Leistungen, die nur dem allgemeinen Wohlbefinden dienen (Wellness, Coaching ohne therapeutischen Zweck), können hingegen umsatzsteuerpflichtig sein.
Auf jeder Rechnung sollte der Hinweis stehen: „Diese Leistung ist gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit." Dokumentieren Sie den therapeutischen Zweck durch die Angabe der Diagnose. Falls Sie auch nicht-therapeutische Leistungen anbieten, führen Sie separate Aufzeichnungen für steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze.
Typische Fehler bei der GebüH-Abrechnung
Aus der Praxis kennen wir häufige Stolperfallen:
Häufige Fehler — und wie Sie sie vermeiden
- ✗ Fehlende GebüH-Ziffer: Jede einzelne Leistung muss mit der entsprechenden GebüH-Ziffer gekennzeichnet sein — sonst keine Erstattung.
- ✗ Ungültige Ziffernkombination: Ziffer 4 darf nicht neben 19.1 oder 19.2 abgerechnet werden. Informieren Sie sich über Ausschlussregeln.
- ✗ Fehlende Diagnose: Ohne Diagnose (idealerweise ICD-10) kann die PKV die medizinische Notwendigkeit nicht prüfen.
- ✗ Kein Hinweis auf § 4 Nr. 14 UStG: Die Steuerbefreiung muss auf der Rechnung vermerkt sein.
- ✗ Klienten nicht vorab informiert: Wenn Klienten erst nach Behandlungsbeginn erfahren, dass ihre Versicherung nicht oder nur teilweise erstattet, führt das zu Frust und Therapieabbrüchen.
Wie PraxisCloud die GebüH-Abrechnung vereinfacht
Die manuelle Rechnungserstellung nach GebüH ist fehleranfällig und zeitraubend. PraxisCloud wurde speziell für Heilpraktiker/innen für Psychotherapie entwickelt und nimmt Ihnen die Komplexität ab:
- ✓ GebüH-Ziffern hinterlegt: Wählen Sie die passende Ziffer aus dem integrierten Katalog — kein Nachschlagen mehr nötig.
- ✓ Pflichtangaben automatisch: Praxisdaten, Rechnungsnummer, Steuerbefreiungshinweis werden automatisch eingesetzt.
- ✓ DSGVO-konform: Klientendaten werden ausschließlich in Deutschland (Frankfurt) gespeichert — verschlüsselt und mit Auftragsverarbeitungsvertrag.
- ✓ PDF-Versand per E-Mail: Rechnungen direkt als PDF an Ihre Klienten senden — für die einfache Einreichung bei der PKV.
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Fazit
Die GebüH-Abrechnung ist für Heilpraktiker für Psychotherapie ein notwendiges Übel — aber kein Hexenwerk, wenn Sie die Grundlagen kennen. Achten Sie auf vollständige Pflichtangaben, korrekte Ziffern und transparente Kommunikation mit Ihren Klienten. So sichern Sie eine reibungslose Erstattung und können sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: die therapeutische Arbeit.