Für die Einzelpraxis mit sektoraler Erlaubnis

Praxissoftware für Heilpraktiker für Psychotherapie

PraxisCloud ist für Heilpraktiker/innen für Psychotherapie gebaut, die allein arbeiten: Anamnese mit Risikoscreening, Sitzungsverlauf nach § 630f BGB und Rechnungen nach GebüH mit den Psychotherapie-Ziffern 19.x. Ohne Kassenabrechnung, die Sie nicht brauchen, und ohne Installation. Die Klientendaten liegen in Frankfurt, der AVV ist inklusive.

Der Testmonat enthält alle Funktionen. Keine Mindestlaufzeit, monatlich kündbar.

Was eine HP-Psychotherapie-Praxis anders macht

Allgemeine Praxissoftware ist für Teams mit Kassenabrechnung gebaut. Ihre Praxis funktioniert anders.

Keine Kassenabrechnung

Sie rechnen nach GebüH mit Selbstzahlern und privat Versicherten ab. Systeme für approbierte Psychotherapeut/innen sind um KV-Abrechnung und Telematikinfrastruktur gebaut, die Sie weder brauchen noch nutzen dürfen.

Gesundheitsdaten der heikelsten Art

Was Klient/innen Ihnen anvertrauen, fällt unter Art. 9 DSGVO und unter die Schweigepflicht nach § 203 StGB. Darum liegen die Daten in Frankfurt, und der AVV gilt ab dem ersten Tag.

Allein in der Praxis

Kein Empfang, keine Abrechnungskraft, keine IT. PraxisCloud läuft im Browser, ohne Installation und ohne Mindestlaufzeit, und verlangt nichts, was eine Einzelpraxis nicht hat.

Anamnesebogen für die Psychotherapie, mit Risikoscreening

Ihre Klientin füllt den Anamnesebogen vor dem ersten Termin per Link aus, ohne Konto und ohne App. Die Antworten landen in der Klientenakte, die Einwilligung nach Art. 9 DSGVO steht im Bogen. Der Bogen ist auf Ihr Berufsfeld zugeschnitten und hat neun Abschnitte:

  1. Persönliche Angaben
  2. Aktueller Anlass
  3. Symptomatik
  4. Vorbehandlungen
  5. Lebensgeschichte & Familie
  6. Körperliche Gesundheit
  7. Substanzgebrauch
  8. Risikoscreening (nur für Sie)
  9. Therapieziele & Erwartungen

Das Risikoscreening sieht nur Sie. Fragen zu aktuellen und früheren Suizidgedanken, Suizidversuchen und selbstverletzendem Verhalten stehen nicht im Formular der Klientin. Sie füllen den Abschnitt im Erstgespräch aus, wo die Frage hingehört.

Im Pro-Tarif passen Sie die Fragen der übrigen Abschnitte an Ihre Methode an. Risikoscreening und Einwilligung bleiben fest, damit sie immer vollständig sind.

Sitzungsverlauf nach § 630f BGB

Als Heilpraktiker/in für Psychotherapie sind Sie zur Dokumentation verpflichtet, und im Streitfall ist die Akte Ihr wichtigstes Beweismittel. Im Sitzungsverlauf halten Sie jede Sitzung je Klient/in fest. Beim Abschluss wird der Eintrag festgeschrieben. Danach ist eine Änderung nur noch als Nachtrag möglich, der sichtbar bleibt und das Behandlungsdatum nie verändert. Genau das verlangt § 630f.

Lange Einträge speichern automatisch, auch kurz bevor die Sitzung nach 15 Minuten Inaktivität abgemeldet wird. Was Sie geschrieben haben, geht nicht verloren.

Neue Einträge schreiben Sie im Pro-Tarif. Lesen können Sie vorhandene Einträge in jedem Tarif, denn die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre. Mehr dazu im Leitfaden zur Dokumentationspflicht.

Abrechnung nach GebüH: die Ziffern 19.x

Ihr Gebührenschlüssel ist bei der Anmeldung mit den gängigen Ziffern vorbelegt, darunter 19.1 (Psychotherapie, halbstündig) und 19.2 (Psychotherapie, 50 bis 90 Minuten), jeweils mit dem Gebührenrahmen. Den Betrag legen Sie innerhalb des Rahmens fest, weitere Ziffern ergänzen Sie selbst. Eine Terminart wie „Einzelsitzung 60 Minuten“ legen Sie einmal mit Ziffer an, danach entsteht die Rechnung aus den Terminen.

Auf der Rechnung stehen GebüH-Ziffern, Diagnose nach ICD-10, Behandlungsdaten und der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG. Sie geht als PDF per E-Mail an die Klientin, mit GiroCode zum Überweisen, wenn Ihre IBAN hinterlegt ist.

Ob die Klientin erstattet bekommt, entscheidet ihre Versicherung oder Beihilfestelle, nicht die Rechnung. Was in eine erstattungsfähige Rechnung gehört, steht im Artikel GebüH-Abrechnung für Heilpraktiker für Psychotherapie.

Datenschutz und Schweigepflicht

Die Daten Ihrer Klient/innen werden in Frankfurt am Main gespeichert. Der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gilt ab dem ersten Tag, auch im Testmonat. Nach 15 Minuten ohne Eingabe meldet PraxisCloud Sie ab, damit niemand an einem offenen Bildschirm in eine Akte schaut.

Verlangt eine Klientin Auskunft nach Art. 15 DSGVO, erstellen Sie im Pro-Tarif ein PDF mit allem, was zu ihr gespeichert ist. Mehr zu Datenschutz und Serverstandort.

Und der Rest der Praxisverwaltung

Klientenakte, Terminkalender mit Online-Buchung und Erinnerung, EÜR-Light mit Belegfotos und Datenübernahme aus dem Altsystem: alles, was jede Heilpraktikerpraxis braucht, beschreibt die Übersicht Praxissoftware für Heilpraktiker.

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  • ✓ Klientenverwaltung (unbegrenzt)
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  • ✓ Aufgaben-Board
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Sicherheit

  • ✓ Server Frankfurt (DE)
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Support

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  • ✓Automatische Termin-Reminder + Sofort-Bestätigung
  • ✓Online-Terminbuchung für Klienten (eigene Buchungsseite)
  • ✓Präparateliste mit Einnahmeplan als PDFNeu
  • ✓EÜR-Light: Einnahmen, Ausgaben & Belegfotos
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Häufige Fragen

Ist PraxisCloud für Heilpraktiker für Psychotherapie oder für approbierte Psychotherapeuten gedacht?▾
Für Heilpraktiker/innen für Psychotherapie mit sektoraler Erlaubnis. PraxisCloud rechnet nach GebüH mit Selbstzahlern und privat Versicherten ab und hat bewusst keine Kassenabrechnung. Approbierte Psychotherapeut/innen mit Kassenzulassung brauchen eine Software mit KV-Abrechnung und Telematikinfrastruktur, die bietet PraxisCloud nicht.
Welche GebüH-Ziffern für Psychotherapie sind hinterlegt?▾
Bei der Anmeldung ist Ihr Gebührenschlüssel mit den gängigen Ziffern vorbelegt, darunter 19.1 (Psychotherapie, halbstündig), 19.2 (Psychotherapie, 50 bis 90 Minuten), 19.3 bis 19.6 und 19.8, jeweils mit Gebührenrahmen. Den Betrag legen Sie innerhalb des Rahmens fest. Weitere Ziffern und eigene Leistungen ergänzen Sie selbst unter Einstellungen.
Sieht meine Klientin das Risikoscreening im Anamnesebogen?▾
Nein. Das Risikoscreening (Suizidgedanken, frühere Suizidversuche, selbstverletzendes Verhalten) ist ein Abschnitt nur für Sie als Therapeut/in. Im Formular, das die Klientin per Link ausfüllt, erscheint er nicht. Sie füllen ihn im Gespräch aus.
Wie erfüllt PraxisCloud die Dokumentationspflicht nach § 630f BGB?▾
Im Sitzungsverlauf dokumentieren Sie jede Sitzung je Klient/in. Beim Abschluss wird der Eintrag festgeschrieben, Änderungen sind danach nur als Nachtrag möglich, der sichtbar bleibt und das Behandlungsdatum nicht verändert. Neue Einträge schreiben Sie im Pro-Tarif. Vorhandene Einträge lesen Sie in jedem Tarif, denn die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
Welcher Umsatzsteuer-Hinweis steht auf meinen Rechnungen?▾
Für Heilpraktiker/innen ist der Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG vorbelegt. Sie können ihn je Rechnung ändern, zum Beispiel für eine Leistung, die keine Heilbehandlung ist. Ob eine Leistung steuerfrei ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.
Bekommen meine Klienten die Rechnung erstattet?▾
Das entscheidet die Erstattungsstelle Ihrer Klient/innen, also private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfe, nicht die Rechnung. PraxisCloud sorgt dafür, dass die Rechnung vollständig ist: GebüH-Ziffern, Diagnose nach ICD-10, Behandlungsdaten und alle Pflichtangaben.
Was kostet PraxisCloud?▾
Starter kostet 17 € im Monat, bei jährlicher Zahlung 14 € im Monat. Pro mit Sitzungsverlauf nach § 630f, DSGVO-Auskunft, Online-Terminbuchung und EÜR-Light kostet 29 € im Monat (25 € bei jährlicher Zahlung). Der erste Monat ist kostenlos und enthält alle Pro-Funktionen, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.

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